5. Ruhrbau und Energietage RuhrCongress Bochum, 26.02.2011, 14.00 Uhr

An die Mitglieder der Eigentümerschutz-Gemeinschaft

                                                   Haus & Grund Bochum - Stiepel

                                                  

 

5. Ruhrbau und Energietage RuhrCongress Bochum, 26.02.2011, 14.00 Uhr

 

Immobilienvermarktung im Internet: erfolgreich vermieten

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Online-Vermarktung von Immobilien bietet bedeutend mehr Möglichkeiten zur Objekt-präsentation als etwa eine traditionelle Anzeige in der Tagespresse: Anstatt der üblichen „drei Zeilen“ bietet Ihnen das Internet die Möglichkeit, Ihre Immobilie umfangreich in Wort, Bild und sogar im Film in Szene zu setzen. Darüber hinaus bieten Immobilienportale mit einer bundesweiten Reichweite, deutlich niedrigeren Preisen und vor allem der Verfügbarkeit sieben Tage die Woche und 24 Stunden am Tag klare Vorteile gegenüber einer ein- oder zweimal in der Woche erscheinenden Anzeige in der Lokalzeitung.

 

Aber wie erhalten Sie als Vermieter schnell und einfach das nötige Grundwissen, um ihre Immobilie im Internet zu vermarkten? Was sollten Sie bei der Objektpräsentation im Internet unbedingt beachten und wie können Sie die Vermarktung im Immobilienportal beschleunigen?

 

Für den Hauptvortrag des Tages konnten wir einen Referenten unseres Partners ImmobilienScout24 gewinnen, der Ihnen diese und weitere Fragen gerne beantworten wird.

Die Informationsveranstaltung „Immobilienvermarktung im Internet: erfolgreich vermieten“ findet statt

 

Am Samstag, den 26.02.2011, um 14.00 Uhr

im Vortragsraum auf der 5. RuhrBau Bochum Messe im RuhrCongress Bochum, Stadionring.

Gastkarten die zum freien Eintritt zur Veranstaltung am 26.02.2011 berechtigen, sind in der Februarausgabe vom Magazin „Haus & Grund“ als Gutschein zum ausschneiden abgedruckt. Wenn Sie noch eine weitere Karte benötigen, können Sie diese unter www.hug-bochum.de anfordern.


Herzlich eingeladen sind auch private Haus- und Wohnungseigentümer aus Ihrem Bekanntenkreis, die der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund noch nicht angehören.

 

Vorstand und Geschäftsführung Ihres Haus & Grund-Ortsvereins freuen sich auf Ihr Erscheinen bei dieser Veranstaltung.

 

Übrigens: Als Haus & Grund-Mitglied erhalten Sie grundsätzlich einen Rabatt
in Höhe von 25 % bei ImmobilienScout24!

 

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

Sind Sie Opfer eines Mietnomaden?

Uni Bielefeld sucht im Auftrag der Bundesregierung betroffene Vermieter
Wer Opfer eines Mietnomaden wird, muss erhebliche finanzielle Einbußen verkraften oder sogar um seine Existenz fürchten. Das soziale Mietrecht ermöglicht diesen Betrügern, bis zu zwei Jahre in einer Wohnung zu leben, ohne je einen Cent Miete überwiesen zu haben.

Als Anwalt der privaten Vermieter sieht Haus & Grund diesem Treiben nicht zu. Mit konkreten Vorschlägen zur wirksamen Abwehr von Mietnomaden ist Haus & Grund in den vergangenen Monaten auf die politischen Entscheidungsträger zugegangen. Der politische Druck ist mittlerweile so hoch, dass die Bundesregierung um das Thema nicht mehr herumkommt.

Um die Dimension des Mietnomadentums den Abgeordneten im Deutschen Bundestag vor Augen zu führen, haben das Bundesjustiz- und das Bundesbauministerium die Universität Bielefeld beauftragt, dem Problem auf den Grund zu gehen.

Es geht in erster Linie darum, die Erfahrungen privater Vermieter zu dokumentieren, die mit Mietnomaden konfrontiert waren oder noch sind. Unter Mietnomaden sind Personen zu verstehen, die in betrügerischer Absicht Mietverhältnisse begründen, keine Miete zahlen und die Wohnung (verwahrlost) zurücklassen oder sich gar herausklagen lassen.

Zu unterscheiden ist dieser Personenkreis von Mietern, die erst im späteren Verlauf des Mietverhältnisses finanziell nicht mehr in der Lage sind, ihre Miete zu zahlen. Dieses zweiten Problems nimmt sich das Forschungsvorhaben nicht an.

Bitte melden Sie sich bei:

Prof. Jacoby/Prof. Artz

Postfach 10 01 31

33501 Bielefeld

mietnomaden@uni-bielefeld.de

Google verlängert Widerspruchsfrist

Google verlängert Widerspruchsfrist
Google hat am 19. August angekündigt, dass die Frist zur Einlegung eines Vorabwiderspruchs für die zunächst betroffenen 20 größten deutschen Städte mit Hilfe des Online-Tools um ca. vier Wochen verlängert wird. Diese Frist endet nun nicht mehr am 15. September 2010, sondern am 15. Oktober 2010.
Nach Angaben des externen Pressekontakts von Google soll die Fristverlängerung auch für die schriftliche Einlegung von Vorabwidersprüchen für die zunächst betroffenen Städte gelten. Schriftliche Widersprüche mit einem Poststempel vom 15. Oktober 2010 oder früher werden noch vor der Veröffentlichung der Bilder im Internet bearbeitet. Dies entspricht einer Fristverlängerung von ca. 3 ½ Wochen, da die Frist ursprünglich am 21. September enden sollte. Wider-sprüche, die einen späteren Poststempel aufweisen, werden erst nach der Veröffentlichung bearbeitet.
Zudem bestätigte Google, dass die für die Einlegung des Widerspruchs übermittelten Daten nur zu dessen Bearbeitung genutzt und anschließend innerhalb der gesetzlichen Fristen gelöscht werden.

Widerspruchsmuster erhalten Sie  bei Haus & Grund Bochum Stiepel      mailto: hugbostiepel@online.de

Steueränderungen zum Jahreswechsel

Steueränderungen zum Jahreswechsel 2008/2009: Hinweise für Immobilieneigentümer

Zum Jahreswechsel 2008/2009 hat es wieder zahlreiche Steueränderungen gegeben. Die meisten Gesetzgebungsverfahren wurden erst kurz vor Weihnachten abgeschlossenen. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen rund um die Immobilie.

Erbschaftsteuer neu geregelt

Die wohl umfangreichsten Änderungen nicht nur für Immobilieneigentümer bzw. deren Erben ergeben sich durch die Reform der Erbschaftsteuer. Der Gesetzgeber hat – bedingt durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – weite Teile des Erbschaft- und Schenkungsteuer-rechts neu geregelt. Dabei wurden auch die Bewertungsregeln für Immobilien, Unternehmen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen völlig neu gefasst. Alle Vermögensarten werden nunmehr auf Basis des Verkehrswertes besteuert.

Grundsteuererlass für Vermieter eingeschränkt

Die Regelungen zum Grundsteuererlass wurden zulasten privater Vermieter geändert. Rückwir-kend für das Kalenderjahr 2008 und damit schon für die Erlassanträge des laufenden Jahres, die noch bis zum 31. März 2009 gestellt werden können, gelten neue Erlassvorschriften .

Der Antrag auf Erlass der Grundsteuer nach § 33 Grundsteuergesetz (GrStG) kann künftig nur dann erfolgreich gestellt werden, wenn die Ertragsausfälle entweder

  1. mindestens 50 Prozent des normalen Rohertrags einer Immobilie betragen oder
  2. die Immobilie vollkommen ertraglos ist.

Im Falle einer Ertragsminderung von mindestens 50 Prozent wird die Grundsteuer nach § 33 GrStG ab sofort nur noch zu 25 Prozent erlassen. Im Falle einer vollständigen Ertragsminderung lediglich um 50 Prozent. Bisher ermöglichten schon Ertragsausfälle von mindestens 20 Prozent einen Grundsteuererlass, der 4/5 der Grundsteuerschuld betrug. Auch die Ermittlung der Er-tragsminderung wurde geändert. Diese ergibt sich nunmehr generell aus dem Unterschiedsbe-trag, der nach den Verhältnissen zu Beginn des Erlasszeitraums geschätzten üblichen Jahresroh-miete zur tatsächlich im Erlasszeitraum erzielten Jahresrohmiete berechnet wird.

Nachträgliche Endrenovierungsklausel ist wirksam

Eine nach Vertragsschluss vereinbarte Endrenovierung ist wirksam, auch wenn die im Mietvertrag enthaltene Schönheitsreparaturklausel unwirksam ist. Auf diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14. Januar 2009 (Az.: VIII ZR 71/08) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin.Im zugrunde liegenden Fall war die im Jahr 2000 im Mietvertrag vereinbarte Schönheitsreparaturklausel durch die Rechtsprechung des BGH unwirksam geworden. Bei Einzug vereinbarten Vermieter und Mieter, dass der Mieter die Wohnung im renovierten Zustand zurückzugeben habe. Daran fühlte sich der Mieter später nicht mehr gebunden. Zu Unrecht, wie der BGH entschied. Diese Vereinbarung sei unabhängig von der des Mietvertrages wirksam.

Erbschaftssteuereinigung

Erben vermieteter Immobilien werden benachteiligt

Die Große Koalition hat sich gestern Abend darauf geeinigt, dass Ehepartner und Kinder Wohneigentum künftig steuerfrei erben können, wenn sie es selbst weiter bewohnen. „Ich begrüße diese Einigung, weil die direkten Angehörigen so nicht gezwungen sein werden, das Erbe zu verkaufen, damit die Erbschaftsteuer bezahlt werden kann“, so der Präsident der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland, Rolf Kornemann.

Kornemann bezeichnete es jedoch als einen gravierenden Konstruktionsfehler, dass der Erbe eines Mietshauses nicht in den Genuss der Steuerbefreiung kommt. Schließlich diene die Vererbung vermieteter Immobilien ebenso der Generationenvorsorge. Kornemann kritisierte darüber hinaus, dass Geschwister nicht in den Kreis der steuerbefreiten Immobilienerben aufgenommen werden. „Dass erbende Geschwister künftig deutlich höher belastet werden als Kinder, ist verfassungsrechtlich äußerst bedenklich“, sagte Kornemann. Eine abschließende Bewertung des neuen Erbschaftsteuerrechts sei jedoch erst möglich, wenn das ausformulierte Gesetz vorliege. „Die Abschaffung dieser nach wie vor bürokratischen, mit rechtlichen Mängeln behafteten und fiskalisch nachrangigen Steuer wäre die beste Lösung gewesen“, so Kornemann abschließend.

Schreiben Sie uns Ihre Meinung. Wir freuen uns über jeden Eintrag von Ihnen

Mietnomadentum kann Existenzen vernichten

Vorwurf des Mieterbundes sachlich nicht begründet

Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland weist den Vorwurf des Deutschen Mieterbundes (DMB) zurück, das Phänomen des Mietnomadentums werde dramatisiert. „Wir sagen stets, dass Mietnomaden statistisch keine herausragende Rolle spielen. Allerdings muss der DMB endlich zur Kenntnis nehmen, dass Mietnomaden bei privaten Vermietern Schäden von durchschnittlich 30.000 Euro verursachen und damit Existenz vernichtend sind“, sagte Haus & Grund-Generalsekretär Andreas Stücke.

Stücke erklärte, dass der DMB sich in seiner Kritik auf Aussagen der Bundesregierung bezieht, wonach Fälle von Mietnomadentum rückläufig sind. Der DMB verkenne dabei, dass lediglich die Zahl polizeilich erfasster Fälle von Mietnomadentum sinke. Einsparungen bei der Justiz führten mittlerweile dazu, dass sich die Vermieter von den Staatsanwaltschaften wenig Hilfe erwarteten. Man könne folglich von einer hohen Dunkelziffer bei den Fällen von Mietnomadentum ausgehen. Ebenso würden die Rechtsinstrumente in der Praxis nicht immer – wie vom DMB behauptet – richtig und zügig angewendet.

„Es wird höchste Zeit, dass den Mietnomaden durch entsprechende Änderungen der Zivilprozessordnung das Leben schwerer gemacht wird. Die Bundesregierung sollte sich nicht durch geschönte Zahlen selbst betrügen“, so der Generalsekretär von Haus & Grund Deutschland.

Haben Sie auch schon mal mit Mietnomaden Bekanntschaft gemacht? Über einen Artikel von Ihnen in unserem Haus & Grund Blog freuen wir uns.

HAUS & GRUND HILFT

Damit die Freude am Eigentum erhalten bleibt.

Jeder, der sein Kapital und sein Engagement investiert, erwartet zu Recht, dass sich seine Investitionen auszahlen. Sei es in Form von höherer Lebensqualität in den eigenen vier Wänden, im selbstgenutzten Haus und Grund oder als Rendite bei vermieteten Objekten. Und natürlich in der Zukunft als werthaltige, unantastbare Altersversorgung.

Sicher ist, dass Immobilieneigentum noch immer eine der zukunftssichersten Wertanlagen ist, die es gibt. Dennoch existieren Unwägbarkeiten und Gefahren, die die Renditen schmälern oder gar das eingesetzte Kapital angreifen. Mit engagierter Beratung und praxisgerechten Informationen hilft Haus & Grund seinen Mitgliedern, Verluste zu vermeiden und Werte zu vermehren. Auch dabei bauen wir auf unsere langjährige Erfahrung und die Konzentration auf unsere Kernkompetenz, das private Immobilieneigentum.

HAUS & GRUND BOCHUM STIEPEL

Nach dem BGH-Urteil: Haus & Grund und ZDB bieten kostenlose Vertragsmuster für Bauverträge


Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund haben gemeinsam zwei Bauvertragsmuster entwickelt, die ab sofort kostenlos bei ZDB-Meisterbetrieben, in Haus & Grund-Ortsvereinen und im Internet zu erhalten sind. Haus & Grund-Geschäftsführer Joachim Krebs sagte anlässlich der heutigen Vertragsvorstellung: „Mit diesen Verträgen stehen Anbietern und Nachfragern von Bauleistungen erstmals zwei ausgewogene und rechtssichere Verträge zur Verfügung.“ ZDB-Präsident Dr. Hans-Hartwig Loewenstein empfahl den ZDB-Meisterbetrieben und Bauunternehmen, diese Musterverträge zu verwenden. „Diese Verträge werden für mehr Sicherheit und gegenseitiges Vertrauen beim Bauen sorgen“, sagte Loewenstein.

Anlass für die Entwicklung der Vertragsmuster ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. Juli 2008, nach der die VOB/B bei Verträgen mit privaten Bauherren nicht mehr uneingeschränkt gilt. Der BGH hatte entschieden, dass einzelne Klauseln der VOB/B unwirksam sein können. Die von den beiden Spitzenverbänden erwartete Rechts­unsicherheit hat zur gemeinsamen Erarbeitung der Vertragsmuster geführt.

Nach Informationen der beiden Verbände ist ein Bauvertrag für die Beauftragung von Handwerkerleistungen, wie beispielsweise Zimmererarbeiten, Fassadenarbeiten oder Fliesenarbeiten vorgesehen. Darüber hinaus ist ein Einfamilienhaus-Bauvertrag für die Beauftragung eines Bauunternehmens mit der Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück des Eigentümers entwickelt worden. Zu beiden Verträgen gehören ausführliche Informationen, die wichtige Tipps zum Ausfüllen der Verträge geben.

Beide Verträge können unter www.haus-und-grund.net sowie www.zdb.de als PDF-Datei heruntergeladen und direkt am Bildschirm ausgefüllt werden. Alternativ sind die Bauverträge auch beim Haus & Grund Bochum - Stiepel  erhältlich.